Fahrschulzentrum ISI DRIVE

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Details zu allen Klassen

Bei uns findet jeder eine Klasse für sich! Wir bringen Dich schnell und zuverlässig auf den Weg zu Deinem Führerschein. In der Übersicht weiter unten findest Du erste Informationen zu den rechtlichen und formalen Voraussetzungen. Aber welche Ausbildungsklasse ist überhaupt die richtige für Dich?

Krafträder

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Klasse A

Fahrzeugart – Schwere Krafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter:
a) 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,
b) 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
c) 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts

Vorbesitz einer anderen Klasse

ohne

mit*

Grundunterricht

12

6*

Klassenspezifischer Unterricht

4

4*

Gesamt

16

10*

(Doppelstunden zu je 90 Min.)

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten

Vorbesitz einer anderen Klasse

ohne

A1 oder A2

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

5

3*

Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)

4

2*

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

3

1*

Gesamt 12 6*

* Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.

Klasse A1

Fahrzeugart – Leichtkrafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter: 16

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: AM

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts

Vorbesitz einer anderen Klasse

ohne

mit

Grundunterricht

12

6

Klassenspezifischer Unterricht

4

4

Gesamt

16

10

(Doppelstunden zu je 90 Min.)

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten

Schulung auf Bundes- oder

Landstraßen

5

Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)

4

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

3

Gesamt 12

Klasse A2

Fahrzeugart – Mittelschwere Krafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen)
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Mindestalter: 18

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: A1, AM

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts

Vorbesitz einer anderen Klasse

ohne

mit

Grundunterricht

12

6*

Klassenspezifischer Unterricht

4

4*

Gesamt

16

10*

(Doppelstunden zu je 90 Min.)

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten

Vorbesitz einer anderen Klasse

ohne

mit A1

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

5

3*

Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)

4

2*

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

3

1*

Gesamt

12 6*

* Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren

Klasse AM

Fahrzeugart – Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

– leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) mit: max. 50 cmÑ Hubraum, max. 45 km/h bbH und max. 4 kW Leistung

– dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) mit: max. 50 cmÑ Hubraum bei Fremdzündungsmotor, max. 500 cmÑ Hubraum bei Selbstzündungsmotor, max. 45 km/h bbH, max. 4 kW Leistung, max. 270 kg Leermasse und nicht mehr als 2 Sitzplätze

– leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) mit: max. 50 cmÑ Hubraum bei Fremdzündungsmotor, max. 500 cmÑ Hubraum bei Selbstzündungsmotor, max. 45 km/h bbH, max. 425 kg Leermasse, nicht mehr als 2 Sitzplätze, max. 6 kW Leistung und max. 4 kW Leistung bei Straßen-Quads

Mindestalter: 16

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: Keine

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts

Vorbesitz einer anderen Klasse

ohne

mit

Grundunterricht

12

6

Klassenspezifischer Unterricht

2

2

Gesamt

14

8

(Doppelstunden zu je 90 Min.)

Praktische Ausbildung

Grundausbildung – keine Sonderfahrten

Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.

Klasse B 196

in Verbindung mit Schlüsselzahl 196

Fahrzeugart – Leichtkrafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 25

Geltungsbereich: innerhalb Deutschland

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: JA, mindestens 5 Jahre Klasse B

Theoretische und praktische Ausbildung

Die Schulung besteht aus zwei Teilen:

Theoretischer Schulungsstoff:4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
(klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)

Praktischer Übungsstoff:5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
(bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten))

Pkw & Anhänger

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Klasse B

Fahrzeugart – Pkw und leichte Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Mindestalter:
a) 18 Jahre,
b) 17 Jahre
aa) bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a,
bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,
bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von
Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: AM, L

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts

Vorbesitz einer anderen Klasse

ohne

mit

Grundunterricht

12

6

Klassenspezifischer Unterricht

2

2

Gesamt

14

8

(Doppelstunden zu je 90 Min.)

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

5

Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)

4

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

3

Gesamt

12

Klasse BE

Fahrzeugart – Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas größeren Anhänger

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter:
a) 18 Jahre,

b) 17 Jahre
aa) bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a,
bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,
bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von
Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: B

Beinhaltet Klasse: keine

Theoretische Ausbildung

Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

3

Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)

1

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

1

Gesamt

5

Klasse B 197

Fahrzeugart – Pkw und leichte Lkw

Ergänzende Informationen zur Klasse B mit Schlüsselzahl B197

Mindestalter: 18 in Verbindung mit begleitetem Fahren 17 Jahre.

Theoretische Ausbildung

In der theoretischen Ausbildung und Prüfung bestehen keine Unterschiede.

Praktische Ausbildung

Grundausbildung

Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.

Besondere Ausbildungsfahrten

Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.

Prüfungsvorbereitung / Prüfungsreifefeststellung

Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

Feststellung der Prüfungsreife / Testfahrt

Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein. Sie darf erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden. In dieser Testfahrt wird durch den Fahrlehrer festgestellt, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann. Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt wird dem Fahrschüler darüber eine Bescheinigung ausgehändigt.

Praktische Prüfung

Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

Weiterführende Informationen

Darf mit einem Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 auch im Ausland ein Schaltfahrzeug gefahren werden?

Ja. Die dreistellige Schlüsselzahl hat lediglich nationale Bedeutung und dokumentiert, dass die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Sie hat keine einschränkende Wirkung und ist somit im Ausland ohne Bedeutung.

Gibt es Nachteile der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 gegenüber der Klasse B ohne Schlüsselzahl?

Zunächst gibt es keinerlei Nachteile. Nach bestandener Prüfung dürfen mit beiden Führerscheinen dieselben Fahrzeuge gefahren werden. Wenn später eine weitere Fahrerlaubnisklasse erworben wird, kann es zu Nachteilen kommen.

Klasse B 96

in Verbindung mit Schlüsselzahl 96

Fahrzeugart – Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit Anhänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.

Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: B

Theoretische Ausbildung

Die Schulung besteht aus drei Teilen:

Theoretischer Schulungsstoff: 2,5 Stunden á 60 Minuten
Praktischer Übungsstoff: 3,5 Stunden á 60 Minuten
Fahrpraktische Übungen (im Realverkehr): 1 Stunde á 60 Minuten

Die praktischen Übungen dürfen in Gruppen von maximal 8 Personen geschult werden. Voraussetzung: Es steht ein nicht
öffentliches Gelände und für jeweils bis zu 4 Teilnehmer eine Ausbildungskombination zur Verfügung.
Die Schulung im Realverkehr muss mit jedem Teilnehmer einzeln durchgeführt werden.